Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erklärungen gemäß § 5
Simulatoren und Trainings - Philipp Kaiser
Gustav-Adolf Str. 10 in 85051 Ingolstadt
E-Mail: philipp.kaiser@grit-auto.de
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Simulatoren und Trainings - Philipp Kaiser
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1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Simulatoren und Trainings – Philipp Kaiser (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist unter https://www.grit-auto.de/agb abrufbar. Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. ⸻ 2. Leistungsangebot (1) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen: • Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Chat- und Voiceagenten • Schaltung, Optimierung und Betreuung von Performance-Marketing-Kampagnen (Google Ads, Meta Ads) • Prozessautomatisierung, z. B. durch Termin- und Kommunikationslösungen • Schulungen und Trainings (z. B. Verkaufstrainings, emotionale Intelligenz) • Organisation und Bereitstellung von Eventmodulen (z. B. Rennsimulatoren) (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. (3) Lieferzeiten und Projektdauern richten sich nach der im Angebot vereinbarten Komplexität und sind keine garantierten Lieferfristen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. ⸻ 3. Vertragsabschluss & Vertragsdauer (1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. (2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten für wiederkehrende Leistungen (z. B. Marketing-Betreuung). (3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils drei Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. (4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen oder wiederholter Mahnung ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 80 % des verbleibenden Auftragswertes fällig, da dem Anbieter durch die vorzeitige Beendigung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. ⸻ 4. Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Die Setup-Gebühr ist unmittelbar nach Beauftragung fällig. Monatliche Leistungen werden im Voraus in Rechnung gestellt. (3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen und die Leistungen bis zur Zahlung einzustellen. (4) Erfolgt trotz zweier Mahnungen keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, kann der Anbieter den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen. (5) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. (6) Der Kunde kann im Rahmen der Angebotsannahme ein SEPA-Lastschriftmandat oder Zahlungslink nutzen; mit der Unterzeichnung des Angebots gilt das Mandat als erteilt. ⸻ 5. Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Auftragserfüllung notwendigen Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen. (2) Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkungspflichten des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und entbinden den Anbieter von etwaigen Leistungsverzögerungen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten – insbesondere der Bereitstellung von Informationen, Daten, Zugängen, Freigaben oder Feedback – nicht fristgerecht nach, so verlängern sich sämtliche vereinbarten Fristen und Liefertermine automatisch um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit von bis zu 10 Werktagen. (4) Der Anbieter ist berechtigt, Projektarbeiten vorübergehend auszusetzen, bis die erforderlichen Informationen vollständig vorliegen. (5) Entstehen durch eine verspätete Mitwirkung Mehraufwände (z. B. Neuabstimmung, erneute Implementierung, Anpassung von Schnittstellen oder Terminkollisionen), können diese nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden. (6) Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Informationsverzug von mehr als 30 Kalendertagen das Projekt einseitig zu pausieren oder zu beenden. In diesem Fall bleiben bereits erbrachte Leistungen und anteilige Aufwände vollständig vergütungspflichtig. ⸻ 6. Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt (1) Der Anbieter räumt dem Kunden – sofern im Angebot nicht anders geregelt – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an erstellten Softwarelösungen, Texten und Designs ein. (2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Leistungen im Eigentum des Anbieters. (3) Die Verwendung von durch Dritte eingebrachten Systemen, wie z. B. Drittanbieter-APIs, erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. (4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Updates, Wartungen und Verbesserungen an Softwarelösungen nach eigenem Ermessen durchzuführen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. ⸻ 7. Haftung (1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. (3) Die Haftung für Datenverluste, Systemausfälle oder Störungen aufgrund von Drittanbietern (z. B. Meta, Google, CRM-Systeme, Hostinganbieter) ist ausgeschlossen. (4) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme, begrenzt. ⸻ § 8 Datenschutz, DSGVO-Konformität und KI-Systeme (1) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den einschlägigen Vorschriften des EU AI Act vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verarbeiten. (2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit dieser als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO gilt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, insbesondere im Rahmen von Automatisierungs-, Sprach- oder Kommunikationslösungen. (3) Zur Erfüllung seiner Leistungen kann der Anbieter technische Dienstleister, Cloud- und KI-Plattformen sowie Kommunikationsdienste beauftragen, die als Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig werden. Diese verarbeiten Daten ausschließlich auf Grundlage schriftlicher Vereinbarungen, die ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten. Der Anbieter stellt sicher, dass eingesetzte Systeme innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betrieben werden oder über anerkannte Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) verfügen. (4) Der Kunde wird auf Anfrage über die zum Zeitpunkt der Verarbeitung aktuell eingesetzten Unterauftragsverarbeiter informiert. Der Anbieter behält sich vor, die Liste dieser Dienstleister im Rahmen des technischen Fortschritts zu aktualisieren, und informiert den Kunden über wesentliche Änderungen. (5) Der Anbieter verpflichtet sich, primär KI-Systeme einzusetzen, die nach aktuellem Stand der Technik dokumentiert, überprüft und gemäß den Anforderungen des EU AI Act klassifiziert sind. Systeme mit hohem Risiko werden ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Transparenz- und Aufsichtspflichten verwendet. (6) Der Kunde ist selbst verpflichtet, den datenschutzkonformen Einsatz der bereitgestellten Systeme sicherzustellen (z. B. durch Datenschutzinformationen, Einwilligungen und eigene AV-Verträge, sofern erforderlich). ⸻ 9. Referenznennung Der Anbieter ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie allgemeine Projektergebnisse des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden (z. B. Website, Präsentationen), sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Projektstart schriftlich widerspricht. ⸻ 10. Reklamationen & Revisionsfristen (1) Der Kunde hat nach Bereitstellung von Arbeitsergebnissen (z. B. Design, Texte, Agenten) innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich etwaige Mängel oder Änderungswünsche mitzuteilen. (2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß abgenommen. ⸻ 11. Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (3) Es gilt deutsches Recht. (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ingolstadt, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Der Anbieter verpflichtet sich, seine Systeme und Prozesse regelmäßig an neue rechtliche Rahmenbedingungen – insbesondere die DSGVO, den EU AI Act sowie einschlägige nationale Datenschutzgesetze – anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

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